Architekt: Kosten und Honorare sind flexibler geworden!

Was darf ein Architekt kosten?


Lange Zeit hat die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) klare Vorgaben für Antworten auf diese Frage gemacht. Mit der Anfang 2021 in Kraft getretenen aktualisierten HOAI 2021 wurde das allerdings anders. Statt des viele Jahre lang gewohnten verbindlichen Rahmens mit Mindest- und Höchstsätzen für Grundleistungen liefert sie nun nur noch Orientierungswerte. Bauherren und Bauträger erhalten damit mehr Spielraum bei Verhandlungen. Sie sollten bei der Auswahl des Architekten aber nicht alleine auf die Kosten achten.

DIE HOAI 2021 HAT EU-RECHT UMGESETZT

Insbesondere die jetzt fehlende Verbindlichkeit des unteren Limits halten Organisationen wie die Bundesarchitektenkammer für problematisch. Sie fürchten einen ruinösen Preiskampf und haben im Dezember 2020 nochmals an Planerinnen und Planer appelliert, sich nicht darauf einzulassen. Auch Bauherren und Bauträger sollten sich bei der Auswahl nicht alleine am Honorar eines Architekten orientieren. Schließlich werden die Preisspannen in der HOAI nicht willkürlich gesetzt.

Sie bestehen aus sorgsam berechneten Orientierungswerten für ein Honorar, das der jeweils erbrachten Leistung angemessen ist. Hochqualifizierte, seriöse Architektinnen und Architekten werden deshalb in der Regel den Appellen der Verbände folgen und sich bei ihren Honoraren weiterhin an der HOAI orientieren. Bauherren sowie Bauträger haben dafür bei ihnen die Gewissheit, dass die Leistungen den hohen in Deutschland üblichen Qualitätsansprüchen entsprechen.

QUALITÄT GIBT ES NICHT ZUM DUMPINGPREIS

Insbesondere die jetzt fehlende Verbindlichkeit des unteren Limits halten Organisationen wie die Bundesarchitektenkammer für problematisch. Sie fürchten einen ruinösen Preiskampf und haben im Dezember 2020 nochmals an Planerinnen und Planer appelliert, sich nicht darauf einzulassen. Auch Bauherren und Bauträger sollten sich bei der Auswahl nicht alleine am Honorar eines Architekten orientieren. Schließlich werden die Preisspannen in der HOAI nicht willkürlich gesetzt.

Sie bestehen aus sorgsam berechneten Orientierungswerten für ein Honorar, das der jeweils erbrachten Leistung angemessen ist. Hochqualifizierte, seriöse Architektinnen und Architekten werden deshalb in der Regel den Appellen der Verbände folgen und sich bei ihren Honoraren weiterhin an der HOAI orientieren. Bauherren sowie Bauträger haben dafür bei ihnen die Gewissheit, dass die Leistungen den hohen in Deutschland üblichen Qualitätsansprüchen entsprechen.

ARCHITEKT: KOSTEN & BEISPIELWERTE

Berechnet ein Architekt die Kosten seiner Leistung auf Basis der HOAI 2021, orientiert er sich weiterhin an den Baukosten ohne Grundstücks- und Baunebenkosten. Es gibt die fünf Honorarzonen mit jeweils eigener Bandbreite bei den Honoraren: Zone I definiert sehr geringe Anforderungen, während Zone V sehr hohe anlegt. Die Grundleistungen von Architekten sind in neun Leistungsphasen für den Bau von Gebäuden und die Gestaltung von Innenräumen eingeteilt. Sie tragen in unterschiedlicher Höhe zu den Gesamtkosten für ihre Arbeit bei. Die Leistungsphasen reichen von Phase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Phase 9 (Objektbetreuung), die beide einen relativ niedrigen Anteil an den Kosten ausmachen.

Dagegen sind die Phasen 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) die arbeits- und kostenintensivsten. Übernimmt ein Architekt in allen neun Phasen die Grundleistungen bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von 300.000 Euro, liegt die Bandbreite der Orientierungswerte in der Honorarzone I der HOAI 2021 zwischen 28.750 und 33.692 Euro. In Honorarzone V liegen die Honorare zwischen 56.153 und 61.095 Euro.

Die HOAI berücksichtigt weiterhin besondere Leistungen

Neben den Grundleistungen gibt es in jeder Leistungsphase besondere Leistungen, die der Architekt ebenfalls als Kosten geltend machen kann, sofern sie mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.

So gehören zum Beispiel eine Ortsbesichtigung sowie das „Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter“ zu den Grundleistungen der Leistungsphase I. Als besondere Leistung kann der Architekt in dieser Phase unter anderem eine Standortanalyse oder eine Machtbarkeitsstudie durchführen.

Nicht zuletzt gilt: Die HOAI berücksichtigt nach wie vor besondere Herausforderungen, die ein Architekt bei Sanierungen, Umbauten und Modernisierungen zu bewältigen hat. Hierfür gibt die HOAI in Paragraf 36 Orientierungswerte für mögliche Zuschläge.

Informieren Sie sich bei uns über unsere Leistungen und deren Kosten. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.