Kosten Architekt und Honorare sind flexibler geworden!

Was darf ein Architekt kosten?


Lange Zeit hat die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) klare Vorgaben für Antworten auf diese Frage gemacht. Was kostet ein Architekt? Diese zentrale Frage beschäftigt viele Bauherren, die ein Bauprojekt planen. Mit der Anfang 2021 in Kraft getretenen aktualisierten HOAI 2021 wurde das allerdings anders. Statt des viele Jahre lang gewohnten verbindlichen Rahmens mit Mindest- und Höchstsätzen für Grundleistungen liefert sie nun nur noch Orientierungswerte. Bauherren und Bauträger erhalten damit mehr Spielraum bei Verhandlungen und haben verschiedene Möglichkeiten, individuelle Honorarvereinbarungen mit dem Architekten zu treffen. Sie sollten bei der Auswahl des Architekten aber nicht alleine auf die Kosten achten, sondern auch verschiedene Angebote vergleichen, um die beste Option zu finden.

Zu den wichtigsten Faktoren und kostenfaktoren, die die Kosten für einen Architekten beeinflussen, zählen der Leistungsumfang, die Komplexität des Projekts, spezielle Anforderungen, Grundstücksgegebenheiten und die gewählte Leistungsphase. Eine übersicht der möglichen Kosten und Honorare kann Bauherren helfen, sich besser zu orientieren und die richtige Entscheidung zu treffen.

DIE HOAI 2021 HAT EU-RECHT UMGESETZT

Insbesondere die jetzt fehlende Verbindlichkeit des unteren Limits halten Organisationen wie die Bundesarchitektenkammer für problematisch. Die Architektenkammer überwacht die Einhaltung der Honorarordnung und trägt maßgeblich zur Qualitätssicherung im Berufsstand bei. Sie fürchten einen ruinösen Preiskampf und haben im Dezember 2020 nochmals an Planerinnen und Planer appelliert, sich nicht darauf einzulassen. Auch Bauherren und Bauträger sollten sich bei der Auswahl nicht alleine am Honorar eines Architekten orientieren. Schließlich werden die Preisspannen in der HOAI nicht willkürlich gesetzt.

Sie bestehen aus sorgsam berechneten Orientierungswerten für ein Honorar, das der jeweils erbrachten Leistung angemessen ist. Die Honorartabelle der HOAI dient dabei als zentrale Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Besonders bei durchschnittlich komplexen Bauvorhaben, wie etwa Einfamilien-

häusern, kommt häufig die Honorarzone III zur Anwendung, die den erforderlichen Aufwand angemessen abbildet. Für eine präzise Planung und Honorarermittlung sind vollständige und genaue Daten zum Projekt unerlässlich. Hochqualifizierte, seriöse Architektinnen und Architekten werden deshalb in der Regel den Appellen der Verbände folgen und sich bei ihren Honoraren weiterhin an der HOAI orientieren. Die Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen reicht dabei von der Grundlagenermittlung über die Entwurfsplanung bis hin zur individuellen Kundenbetreuung – Architekten übernehmen alles rund um die Planung und Koordination des Bauprojekts. Bauherren sowie Bauträger haben dafür bei ihnen die Gewissheit, dass die Leistungen den hohen in Deutschland üblichen Qualitätsansprüchen entsprechen. Eine prüffähige Rechnung, die alle gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt, ist für die korrekte Abrechnung der Architektenleistungen unerlässlich.

QUALITÄT GIBT ES NICHT ZUM DUMPINGPREIS

Insbesondere die jetzt fehlende Verbindlichkeit des unteren Limits halten Organisationen wie die Bundesarchitektenkammer für problematisch. Sie fürchten einen ruinösen Preiskampf und haben im Dezember 2020 nochmals an Planerinnen und Planer appelliert, sich nicht darauf einzulassen. Auch Bauherren und Bauträger sollten sich bei der Auswahl nicht alleine am Honorar eines Architekten orientieren. Es ist ratsam, verschiedene Angebote sorgfältig zu vergleichen, um die beste Option hinsichtlich Preis und Leistungsumfang zu finden. Schließlich werden die Preisspannen in der HOAI nicht willkürlich gesetzt.

Sie bestehen aus sorgsam berechneten Orientierungswerten für ein Honorar, das der jeweils erbrachten Leistung angemessen ist.

Hochqualifizierte, seriöse Architektinnen und Architekten werden deshalb in der Regel den Appellen der Verbände folgen und sich bei ihren Honoraren weiterhin an der HOAI orientieren. Neben der Preisgestaltung sind die umfassenden Dienstleistungen eines Architekten – von der Beratung über die Entwurfsentwicklung bis zur individuellen Kundenbetreuung – ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Bauherren sowie Bauträger haben dafür bei ihnen die Gewissheit, dass die Leistungen den hohen in Deutschland üblichen Qualitätsansprüchen entsprechen. Häufige Fragen zu Preis und Qualität können durch eine transparente Kommunikation zwischen Architekt und Bauherr beantwortet werden.

ARCHITEKT: KOSTEN & BEISPIELWERTE

 Berechnet ein Architekt die Kosten seiner Leistung auf Basis der HOAI 2021, orientiert er sich weiterhin an den Baukosten ohne Grundstücks- und Baunebenkosten. Das Architektenhonorar ist dabei ein zentraler Bestandteil der Gesamtkosten und wird anhand verschiedener Faktoren wie Aufwand, Komplexität des Gebäudes und Leistungsumfang ermittelt. Die Architektenkosten setzen sich aus mehreren Kostenfaktoren zusammen, darunter die Honorarzone, der Schwierigkeitsgrad des Projekts, die Größe des Grundstücks sowie die individuellen Anforderungen an das Eigenheim oder Architektenhaus. Die Honorartabelle der HOAI dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und gibt die jeweiligen Prozentsätze für jede Leistungsphase vor. Besonders bei durchschnittlich komplexen Bauvorhaben wie Einfamilienhäusern kommt häufig die Honorarzone III zur Anwendung. Der Aufwand, den der Architekt für Planung, Genehmigungsplanung, Entwurfskonzept und Bauüberwachung betreibt, ist ein entscheidender Faktor für die Honorarermittlung. Die Planung des Gebäudes erfolgt auf verschiedenen Seiten der Planungsunterlagen, wobei vollständige und genaue Daten für eine präzise Kostenermittlung unerlässlich sind. Eine prüffähige Rechnung ist für die korrekte Abrechnung der Architektenleistungen erforderlich und muss alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das Grundstück spielt eine wichtige Rolle bei der Planung und Kostenberechnung, da Lage, Größe und Beschaffenheit maßgeblich die Baukosten beeinflussen. Viele Bauherren verfolgen das Ziel, ein individuelles Eigenheim zu realisieren, wobei ein Architektenhaus besondere Anforderungen und höhere Planungskosten im Vergleich zu Fertighäusern mit sich bringt. Beim Umbau bestehender Gebäude entstehen oft zusätzliche Herausforderungen, die sich auf Aufwand und Kostenstruktur auswirken. Während des Hausbaus begleitet der Architekt alle

Phasen – von der Grundlagenermittlung über die Genehmigungsplanung und das Entwurfskonzept bis hin zurMitwirkung bei der Vergabe und der Vorbereitung der Vergabe, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Die Umsetzung der Planung in die Tat erfolgt in enger Abstimmung mit allen Beteiligten. Planeco Building steht beispielhaft für transparente Kosten, effiziente Planung und professionelle Unterstützung bei Sanierungen und Nutzungsänderungen. Auf der Website finden Sie eine Übersicht der Kosten, Leistungen und Honorare, die Ihnen eine einfache Orientierung bietet. Die wichtigsten Kostenfaktoren bei der Planung sind Grundstück, Gebäudetyp, Leistungsumfang und individuelle Wünsche. Die Wahl des richtigen Architekten ist entscheidend für den Erfolg Ihres Projekts.

Es gibt die fünf Honorarzonen mit jeweils eigener Bandbreite bei den Honoraren: Zone I definiert sehr geringe Anforderungen, während Zone V sehr hohe anlegt. Die Grundleistungen von Architekten sind in neun Leistungsphasen für den Bau von Gebäuden und die Gestaltung von Innenräumen eingeteilt. Sie tragen in unterschiedlicher Höhe zu den Gesamtkosten für ihre Arbeit bei. Die Leistungsphasen reichen von Phase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Phase 9 (Objektbetreuung), die beide einen relativ niedrigen Anteil an den Kosten ausmachen.

Dagegen sind die Phasen 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) die arbeits- und kostenintensivsten. Übernimmt ein Architekt in allen neun Phasen die Grundleistungen bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von 300.000 Euro, liegt die Bandbreite der Orientierungswerte in der Honorarzone I der HOAI 2021 zwischen 28.750 und 33.692 Euro. In Honorarzone V liegen die Honorare zwischen 56.153 und 61.095 Euro.

Die HOAI berücksichtigt weiterhin besondere Leistungen

Neben den Grundleistungen gibt es in jeder Leistungsphase besondere Leistungen, die der Architekt ebenfalls als Kosten geltend machen kann, sofern sie mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.

So gehören zum Beispiel eine Ortsbesichtigung sowie das „Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter“ zu den Grundleistungen der Leistungsphase I. Als besondere Leistung kann der Architekt in dieser Phase unter anderem eine Standortanalyse oder eine Machtbarkeitsstudie durchführen.

Nicht zuletzt gilt: Die HOAI berücksichtigt nach wie vor besondere Herausforderungen, die ein Architekt bei Sanierungen, Umbauten und Modernisierungen zu bewältigen hat. Hierfür gibt die HOAI in Paragraf 36 Orientierungswerte für mögliche Zuschläge.

Informieren Sie sich bei uns über unsere Leistungen und deren Kosten. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Architekten-vertrag: Was sollte geregelt sein?


Ein Architektenvertrag bildet die unverzichtbare Grundlage für eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Architekten und Bauherren. Damit alle Beteiligten von Anfang an Klarheit über die jeweiligen Aufgaben, Leistungen und Kosten haben, sollte der Vertrag alle wesentlichen Punkte detailliert regeln. Dazu gehört in erster Linie der Leistungsumfang: Hier wird genau festgelegt, welche Architektenleistungen in welchen Leistungsphasen erbracht werden – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Auch die Art der Honorierung ist ein zentraler Bestandteil. Ob das Honorar als Pauschale, auf Stundenbasis oder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet wird, sollte eindeutig im Architektenvertrag stehen.

Ebenso wichtig sind klare Zahlungsbedingungen, die Fälligkeit und Höhe von Abschlagszahlungen sowie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Die Regelung der Haftung – sowohl für den Architekten als auch für den Bauherrn – sorgt für zusätzliche Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf mögliche Schäden oder Mängel am Bauvorhaben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten, die im Vertrag dokumentiert werden sollte.

Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, auch die Kommunikationswege und Ansprechpartner im Vertrag festzuhalten. So ist gewährleistet, dass alle Informationen rund um die Planung und die einzelnen Arbeiten schnell und zuverlässig ausgetauscht werden. Schließlich sollte der Architektenvertrag auch eine Regelung für Änderungen und Ergänzungen enthalten, damit flexibel auf neue Anforderungen oder Wünsche während des Projekts reagiert werden kann. Ein gut strukturierter Vertrag schafft somit die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gibt beiden Seiten die nötige Sicherheit.

Bauantrag und Genehmigung: Rolle des Architekten

Der Bauantrag ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum eigenen Haus oder zur Realisierung eines Bauvorhabens. Hier übernimmt der Architekt eine zentrale Rolle und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Pläne und Unterlagen professionell erstellt werden. Dazu gehören nicht nur die detaillierten Bauzeichnungen, sondern auch statische Berechnungen und technische Beschreibungen, die für die Genehmigung durch das Bauamt notwendig sind.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Architekten zählt außerdem die Koordination mit den zuständigen Behörden und der Bauaufsicht. Er stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben und baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Im Namen des Bauherrn übernimmt der Architekt die Kommunikation mit den Behörden, reicht den Bauantrag ein und begleitet den gesamten Genehmigungsprozess. Dabei vertritt er die Interessen des Auftraggebers, beantwortet Rückfragen und bearbeitet eventuelle Einwände oder Bedenken der Behörden.

Darüber hinaus erstellt der Architekt alle notwendigen Nachweise und Dokumente, die für die Erteilung der Baugenehmigung erforderlich sind. Mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen sorgt er dafür, dass der Bauantrag vollständig und korrekt ist – eine wichtige Voraussetzung, damit das Bauvorhaben ohne Verzögerungen starten kann. So profitieren Bauherren von einer kompetenten Begleitung und können sich darauf verlassen, dass ihr Projekt von Anfang an auf einer soliden Basis steht.

 

Fazit: Flexibilität und Transparenz bei Architektenhonoraren

Die Kosten für einen Architekten sind heute flexibler denn je und können individuell an die Wünsche und Anforderungen des Bauherrn angepasst werden. Entscheidend für eine faire und transparente Honorarberechnung ist, dass alle Beteiligten offen über die gewünschten Architektenleistungen, die einzelnen Leistungsphasen und den Umfang der Arbeiten sprechen. Die Honorarzone und der gewählte Honorarsatz bilden dabei die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und sorgen für eine nachvollziehbare Preisgestaltung.

Wichtig ist auch, dass die anrechenbaren Kosten klar definiert werden, da sie maßgeblich die Höhe des Honorars beeinflussen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sollten jederzeit möglich sein, um flexibel auf neue Anforderungen während des Bauvorhabens reagieren zu können. Eine offene Kommunikation zwischen Architekt und Bauherr schafft Vertrauen und stellt sicher, dass alle Parteien stets über den aktuellen Stand informiert sind.

Durch diese Transparenz und Flexibilität können Architekten und Bauherren gemeinsam ein Bauprojekt realisieren, das sowohl den finanziellen Rahmen als auch die individuellen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt. So wird der Traum vom eigenen Haus oder einer neuen Immobilie auf einer soliden, partnerschaftlichen Basis verwirklicht.