BRANDSCHUTZ ARCHITEKT
Nachweise und Konzepte
„Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ Diesen drastischen Weckruf formulierte das Oberverwaltungsgericht Münster bereits 1987. Ohne mit der Zeit an Ausdruckskraft zu verlieren gilt der Satz ungebrochen auch heute noch. Als Sachveständige für den baulichen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz wissen wir, wie wichtig ein funktionierendes Brandschutzkonzept im Ernstfall ist.
Über unsere Arbeit als klassische Architekten hinaus entwerfen wir deshalb jegliche Nachweise gemäß Musterbauordnung (MBO) §66. Brandschutznachweise und -konzepte vom Architekten sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Bauantrags. Komplexe Bauvorhaben erfordern dafür eine besondere Fachkompetenz. Diese erfüllen wir in allen Belangen und entwickeln alle Nachweise für verschiedenste Bauvorhaben.


BRANDSCHUTZ VOM ARCHITEKTEN – SCHUTZZIELE
Die Schutzziele des Gesetzgebers beachten wir bei all unseren Bauprojekten und legen daher bei der Planung besonderen Wert darauf, dass: „Bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Als Architekten für optimalen Brandschutz sehen wir uns in der Pflicht, beim Bau eines Gebäudes dafür zu sorgen, dass sich Menschen im Brandfall auf unser Sicherheitskonzept verlassen können. Dennoch klammern wir uns bei der Brandschutzplanung nicht stur an Gesetzesparagraphen, sondern suchen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unseres Fachwissens auch Lösungen abweichend vom Baurecht um die Schutzziele wirtschaftlich und gestalterisch ansprechend umzusetzen.
Das Erarbeiten der optimalen und ganzheitlichen Brandschutzplanung benötigt Zeit. Diese nehmen wir uns dafür. Brandschutz sehen wir als Architekten nicht als Muss der Bauordnung an, das nebenbei schnell angehakt werden kann. Je früher die Brandschutzmaßnahmen in ein Projekt einfließen, desto besser kann der architektonische Entwurf umgesetzt werden. Nachträgliche Änderungen kosten Zeit, Geld und Nerven.

DAS OPTIMALE BRANDSCHUTZKONZEPT
Kurz und bündig ausgedrückt: Ein optimales Brandschutzkonzept berücksichtigt die Gestaltung, Nutzung und den Lebenszyklus eines Gebäudes und bietet ein Gesamtpaket zum Schutz von Personen und Sachwerten sowohl in Regel- als auch in Sonderbauten. Wir wissen, dass unter dem Brandschutz die Optik nicht leiden soll. Deshalb treffen wir bei all unseren Bauprojekten entsprechende Vorkehrungen: Alles was verdeckt verbaut werden kann planen wir entsprechend auch so ein.
Auch dicke Türen, Feuerlöscher, etc. können ansehnlich in einem Gebäude installiert werden. Dafür sorgen wir als Architekten für Brandschutz. Wir erfüllen dabei jegliche Leistungen aus den folgenden Bereichen:
• Baulicher Brandschutz
• Abwehrender Brandschutz
• Anlagentechnischer Brandschutz
• Organisatorischer Brandschutz
• Brandschutz im Bestand
Im Detail bieten wir folgende Leistungen nach Brandschutz AHO §06/2015 an:
- Brandschutztechnische Beratung im Wettbewerb, in der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung
- Erstellung von Brandschutznachweisen
- Beratung und Prüfung von Ausführungsplanung
- Fachbauleitung Brandschutz
- Betreuung und Prüfung von Abnahmen und Inbetriebnahmen

BRANDSCHUTZPRÜFUNG VOM ARCHITEKTEN – WEIL WIR UNS AUSKENNEN
Insbesondere die brandschutz-technische Bewertung von Bestandgebäuden ist für uns als Architekten für Brandschutz gewohntes Gebiet. Bestehende Gebäude unterliegen der Herausforderung, Brandschutz-konzepte aus vergangenen Jahrzehnten auf deren Aktualität zu prüfen. Dabei ist es nicht unser Ziel, dies stupide durchzuführen, nur damit alles auf dem aktuellen Stand ist. Es geht uns darum, mit Augenmaß und Sachverstand anstelle von ängstlicher Planung und Umsetzung von Rechtverordnungen zu agieren.
Jegliche Bauvorhaben werden von uns bei Bedarf von Anfang an mit unserer Kompetenz als Brandschutzsachverständige unterstützt. Ob in der Planung, der Überarbeitung von Konzepten, der Unterstüzung während der Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe oder der Übernahme der qualifizierten Fachbauleitung. In jeder Phase Ihres Projekts stehen wir Ihnen zur Seite und haben mit unserer Expertise den richtigen Blick auf die notwendige Sicherheit im Gebäude.
In jeder Phase sind wir Ihr Ansprechpartner für Brandschutz. Sowohl für Bauherren, als auch für Generalunternehmer und vor allem auch Generalplaner sind wir somit der richtige Brandschutzsachplaner. Wir steigen bereits im Wettbewerb mit Ihnen ein und stehen Ihnen auch bei der VgV zur Seite. Kommen Sie gerne jederzeit mit Fragen auf uns zu.